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Neue Regelungen zur Testpflicht am Arbeitsplatz

Die schnelle Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus mit all seinen Varianten ist zwischenzeitlich auf einem Höchststand, der täglich ansteigt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 18.11.2021 mit Mehrheit u. a. Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Der Bundesrat hat am 19.11.2021 dem Gesetz zugestimmt. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich am 24.11.2021 in Kraft treten. Diese Neuerungen wollen wir Ihnen auf der Basis der Ausführungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) kurz vorstellen:

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